Kosten

Kostenerstattung-Osteopathie

Kostenübernahme

Osteopathiekosten bei private Krankenkassen

Mein Honorar zu den Osteopathiekosten berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, so dass die Rechnungen an die Preise der jeweiligen Privaten Krankenversicherung bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über die Leistungen ihres Versicherungsvertrages in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten ihres Versicherungsvertrages. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Osteopathiekosten bei privaten Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, können Sie die Kosten der Behandlung mit ihrer Krankenkasse darüber abrechnen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Tarif bei ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme in der Osteopathie oder der Irisdiagnostik zur Annamnese und Untersuchung ihrer Augen.

Osteopathiekosten bei gesetzliche Krankenkassen & Selbstzahlern

Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen Kassenleistungen, sodass Sie Selbstzahler sind und diese Kosten selber tragen müssen. Viele Krankenkassen übernehmen aber anteilig Kosten für die Behandlungen in Form von Erstattungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zu diesen Leistungen zählen Osteopathie, Zahnreinigungen, Sonderimpfungen, Stillberatung bei Säuglingen oder anderen Sonderzuwendungen in Form eines Bonusprogramms ihrer Krankenkasse.

Fragen Sie ihre Krankenkasse vor der Behandlung

Weitere Informationen zur Kostenübernahme in der Osteopathie können Sie bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, ihrer Zusatzversicherung oder bei ihrer privaten Versicherung persönlich oder per Hotline einholen.