Kostenübernahme

Kostenerstattung-Osteopathie

Kostenübernahme Osteopathie

Behandlungshonorar

Zwischen dem Heilpraktiker & Osteopath Marc Hehemann und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Kostenübernahme Osteopathie bei private Krankenkassen

Die teilweise Rückerstattung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen beinhaltet.

Die Rechnung können sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.

Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

Mein Honorar zu den Osteopathiekosten berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, so dass die Rechnungen an die Preise der jeweiligen Privaten Krankenversicherung bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden.

Bitte informieren Sie sich vorab über die Leistungen ihres Versicherungsvertrages in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten ihres Versicherungsvertrages. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Kostenübernahme bei privaten Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, können Sie die Kosten der Behandlung mit ihrer Krankenkasse darüber abrechnen.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Tarif bei ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme in der Osteopathie oder der Irisdiagnostik zur Annamnese und Untersuchung ihrer Augen.

Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehalts.

Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie.

Kostenübernahme Osteopathie bei gesetzliche Krankenkassen & Selbstzahlern

Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen Kassenleistungen, sodass Sie Selbstzahler sind und diese Kosten selber tragen müssen.

Viele Krankenkassen übernehmen aber anteilig Kosten für die Behandlungen in Form von Erstattungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zu diesen Leistungen zählen Osteopathie, Zahnreinigungen, Sonderimpfungen, Stillberatung bei Säuglingen oder anderen Sonderzuwendungen in Form eines Bonusprogramms ihrer Krankenkasse.

Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Kasse über die Kostenübernahme, da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen variieren kann.

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihren Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.

Hier finden Sie eine Liste von gesetzlichen Kassen, die sich an den Kosten der Behandlung beteiligen: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen-

Fragen Sie ihre Krankenkasse vor der Behandlung

Weitere Informationen zur Kostenübernahme in der Osteopathie können Sie bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, ihrer Zusatzversicherung oder bei ihrer privaten Versicherung persönlich oder per Hotline einholen.